Fortbildungsveranstaltungen für QSN-Fachbetriebe 2024
05.09.2024 – 14:00 bis ca. 17:00 Uhr – NordBau Neumünster
QSN-Fachtagung „Einbruchschutz im Norden“
Im Rahmen der NordBau 2024 in Neumünster findet in Kooperation mit dem Landespolizeiamt Schleswig-Holstein am 05.09.2024 die traditionelle QSN-Fachtagung „Einbruchschutz im Norden“ statt, zu der wir Sie herzlich einladen.
Einladung und Anmeldeformular zum Download
15.+16.10.2024 – 09:00 bis 17:00 Uhr – Hamburg
2-tägiges Öffnungstechnik-Seminar
In diesem Seminar erlernen die Teilnehmer grundlegende, häufig angewandte Öffnungstechniken und erhalten einen Überblick auch über seltene Vorgehensweisen. Zudem bekommen die Teilnehmer ausreichend Zeit, um die vorgestellten Techniken intensiv praktisch zu üben und anzuwenden. Ergänzend vermitteln wir zerstörungsfreie Öffnungstechniken für verschlossene Türen.
Einladung und Anmeldeformulare zum Download
19.–20.11.2024 – 09:00 bis ca. 16:30 Uhr – Hamburg
QSN-Errichterschulung (Mechanik) in Hamburg
Für Fachbetriebe, die einen Schwerpunkt „Sicherungstechnik – Nachrüstung mechanischer Sicherungen an Fenstern und Türen“ und das Ziel haben, in die Errichterliste des zuständigen Landeskriminalamtes/Landespolizeiamtes (z. B. SH, HH, MV, B) aufgenommen zu werden. Die „Errichter mechanischer Sicherungseinrichtungen“ müssen zur Aufnahme in den Adressnachweis verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die im aktuellen bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen aufgeführt sind. Der Handwerker muss in die Handwerksrolle eingetragen sein und an einer vom LKA anerkannten Grundschulung teilnehmen. Weitere Informationen zum Pflichtenkatalog können in der Geschäftsstelle der QSN in Hamburg angefordert werden.
Einladung und Anmeldeformular zum Download
21.11.2024 – 09:00 bis 16:30 Uhr – Hamburg
Pflicht-Fortbildungsschulung für Errichterunternehmen von mechanischer Sicherungstechnik an Fenstern und Türen
Nach den Anforderungen des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs für Errichterunternehmen besteht spätestens alle 4 Jahre nach absolvierter Grundschulung bzw. der letzten polizeilich anerkannten Fortbildungsschulung die Verpflichtung an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung für den handwerklichen Betriebsleiter bzw. Hauptverantwortlichen (Ziffer 3.1.7 bzw. 4.8) des Pflichtenkatalogs teilzunehmen.